Verfahren gegen ÖRR-Kritiker Jonas Müller nach rassismusvorwürfen eingestellt
Roger AdolphVerfahren gegen ÖRR-Kritiker Jonas Müller nach rassismusvorwürfen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren wegen übler Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch gegenüberstehenden ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Social-Media-Beiträge über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, zurück. Müller war vorgeworfen worden, rassistische Äußerungen getätigt zu haben – Vorwürfe, die er vehement zurückwies.
Unterstützer solidarisierten sich mit Müller und sammelten in einer Notfall-Spendenaktion 15.000 Euro für seine Verteidigungskosten. Die Einstellung des Verfahrens begrüßte Müller, bezeichnete den Prozess jedoch als emotional belastend und als erhebliche Störung seiner Arbeit.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Müller Anfang 2023 zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hatte. In einem verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie, die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet hatte. Im anderen hinterfragte er Dipamas Flüchtlingsstatus. Dipama reagierte mit Anzeigen wegen übler Nachrede – nicht nur gegen Müller, sondern auch gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo.
Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker vertreten und bestritt die Vorwürfe. Er argumentierte, seine Berichterstattung sei sachlich korrekt, und sah in dem Verfahren keine Attacke auf seine Medienkritik, sondern eine persönliche Animosität Dipamas. Dennoch hinterließ der Rechtsstreit bei Müller Zweifel an der eigenen Arbeit und große psychische Belastung.
Kritisch äußerte sich Müller über die Ungleichgewichte im Rechtssystem: Beschuldigte müssten hohe Kosten tragen, um unbegründete Vorwürfe abzuwehren, während Kläger kaum finanzielle Risiken trügen. Zwar entfalle durch die Einstellung des Verfahrens diese Bürde, doch bleibe die Sorge um die Folgen für Journalisten und Kritiker, die mit ähnlichen Klagen konfrontiert werden.
Mit dem Abschluss des Falls kann Müller nun ohne drohende Strafverfolgung wieder seiner Arbeit nachgehen. Die 15.000 Euro der Unterstützer deckten seine Anwaltskosten und mildern die finanzielle Belastung. Doch der Vorfall wirft weiterhin Fragen auf: Wie werden Unterlassungs- und Beleidigungsklagen genutzt, um kritische Berichterstattung einzuschränken? Und wie ungleich sind die rechtlichen Hürden für die Beschuldigten?






