Beamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Alexander TextorBeamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungspläne zur Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat scharfe Kritik an dem jüngsten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Beamtenbesoldung geübt. Zwar begrüßt der Verband Teile der geplanten Änderungen, doch moniert er, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Das Bundesinnenministerium hat sich bisher geweigert, direkt auf die Vorwürfe einzugehen.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt eine Reform der Beamtengehälter voran, die vor allem höhere Einstiegsgehälter für Neueinstellungen vorsieht. Nach dem Entwurf sollen Bundesbedienstete künftig in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden – ein Abschied vom alten „Alleinverdiener-Modell“. Stattdessen geht die Planung von einem zusätzlichen Haushaltseinkommen von etwa 20.000 Euro durch einen Partner aus, was Beamtenverbände als ungerecht kritisieren.
Der DBB wirft der Regierung zudem vor, die Gehaltsanpassungen zwischen den Besoldungsgruppen ungleich zu gestalten. Beamte im höheren Dienst (B-Besoldung) erhielten demnach geringere Erhöhungen als Beschäftigte im mittleren und gehobenen Dienst (A-Besoldung). Laut einer Analyse des Verbandes verstoße die geplante Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Als Begründung führt der DBB zwei zentrale Prinzipien an: das Leistungsprinzip, das eine angemessene Vergütung nach Aufgabenumfang vorsieht, sowie die Differenzierungsregel, die eine faire Gehaltsentwicklung sicherstellen soll.
Auf Nachfrage zu den Diskrepanzen in der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab. Der DBB besteht darauf, dass der aktuelle Entwurf einer „kritischen Überprüfung“ bedarf, um ihn mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Der Gesetzentwurf steht nun unter Druck, die Regelungen für den höheren Dienst nachzubessern. Bleibt die 1,6-Prozent-Differenz bestehen, könnte die Regierung mit Klagen rechnen. Die Haltung des DBB deutet darauf hin, dass weitere Verhandlungen nötig sein werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren voranschreitet.






