Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"

Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"
Zusatzkosten: „Krankenkasse gibt Apotheke die Schuld“
Teaser: Eine Apotheke gab ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament aus. Die Patientin sollte eigentlich nur eine Zuzahlung von fünf Euro sowie die üblichen Festbeträge leisten – doch das überraschte sie zunächst. Als sie bei ihrer Krankenkasse nachfragte, hieß es, die Apotheke trage die alleinige Verantwortung.
22. Dezember 2025, 08:25 Uhr
Eine Patientin aus München sah sich mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert, als sie ihr Schilddrüsenmedikament in der St.-Morus-Apotheke abholte. Neben der üblichen Zuzahlung von fünf Euro wurde ihr ein zusätzlicher Betrag von 4,50 Euro für L-Thyroxin Winthrop 25 µg in Rechnung gestellt – doch wer trug die Schuld an den Extragebühren?
Der Streit drehte sich zwischen der Apotheke, der Patientin und ihrer Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, wobei jede Seite unterschiedliche Erklärungen für die Zusatzkosten lieferte.
Alles begann, als die Patientin ihr Rezept in der St.-Morus-Apotheke einlöste. Statt der regulären fünf Euro Zuzahlung wurde sie aufgefordert, weitere 4,50 Euro zu bezahlen. Verwirrt wandte sie sich an ihre Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, um Klarheit zu erhalten.
Zunächst teilte die DAK ihr mit, dass Apotheken eigenständig über zusätzliche Gebühren entscheiden könnten – ein Hinweis darauf, dass die Apotheke möglicherweise ein Rabattabkommen ignoriert habe. Der Apotheker hingegen argumentierte, dass Schilddrüsenmedikamente wie L-Thyroxin Winthrop auf der Substitutionsausschlussliste stünden. Das bedeutet: Apotheken müssen exakt das verordnete Präparat abgeben und dürfen nicht auf günstigere Alternativen ausweichen.
Frustriert von den widersprüchlichen Aussagen riet der Apotheker der Patientin, ihren Arzt um ein neues Rezept für einen anderen Hersteller zu bitten. Die Patientin folgte diesem Rat – und die Arztpraxis gab zu, das ursprüngliche Rezept nicht genau genug geprüft zu haben. Mit dem neuen Rezept zahlte sie schließlich nur die üblichen fünf Euro Zuzahlung.
Später bestätigte die DAK, dass Schilddrüsenmedikamente nicht substituiert werden dürfen und Apotheken daher keine Wahl haben, als das exakt verordnete Präparat auszugeben. Dies ließ den Apotheker zurück mit der Frage, warum man ihm zunächst die Schuld an den Mehrkosten gegeben hatte.
Die Patientin löste das Problem schließlich, indem sie sich ein neues Rezept ausstellen ließ und so die Zusatzgebühr umging. Die DAK klärte abschließend auf, dass Apotheken bei Schilddrüsenmedikamenten strenge Vorgaben einhalten müssen – ohne Spielraum für Rabatte.
Der Fall zeigt, wie Rezeptdetails und Versicherungsrichtlinien für Patienten zu unerwarteten Kosten führen können – selbst wenn Apotheken sich an die Regeln halten.

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