Zoll beschlagnahmt 24.500 Euro nicht deklariertes Bargeld an der deutsch-österreichischen Grenze
Roger AdolphZoll beschlagnahmt 24.500 Euro nicht deklariertes Bargeld an der deutsch-österreichischen Grenze
Zollbeamte haben am Grenzübergang Salzburg–Freilassing 24.500 Euro nicht deklariertes Bargeld von einem Autofahrer beschlagnahmt, der nach Deutschland einreisen wollte. Die Entdeckung gelang während einer routinemäßigen Abendkontrolle durch die Verkehrsüberwachungseinheit Traunstein. Gegen die betroffene Person wurden nun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen an der Grenze anhielten. Bei der Durchsuchung fanden sie 10.000 Euro, die unter der Fußmatte des Autos versteckt waren. Eine weitere Kontrolle förderte zusätzlich 7.000 Euro zutage, die der Fahrer bei sich trug.
Erst kürzlich hatte dieselbe Einheit bei einem österreichischen Zugreisenden, der nach Deutschland einreiste, über 18.000 Euro Bargeld entdeckt. Nach EU-Vorschriften müssen Reisende Bargeld oder Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro auf Anfrage des Zolls mündlich angeben.
Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Zollamts Rosenheim, bestätigte, dass die Nichtdeklaration solcher Beträge zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen kann. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu einer Million Euro. In diesem Fall behielt das Amt 8.500 Euro ein und leitete ein verwaltungsrechtliches Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein.
Dem Autofahrer drohen nun mögliche Sanktionen wegen unterlassener Deklaration des Bargelds. Zollbeamte führen weiterhin strenge Kontrollen an den Grenzübergängen durch, um nicht deklarierte Geldbewegungen zu verhindern. Reisende werden daran erinnert, die Meldepflichten einzuhalten, um ähnliche Konsequenzen zu vermeiden.






