Wie Sie verhindern, dass Meldeämter Ihre Daten weitergeben – und wo es nicht klappt
Alexander TextorWie Sie verhindern, dass Meldeämter Ihre Daten weitergeben – und wo es nicht klappt
Deutsche Meldebehörden geben regelmäßig personenbezogene Daten an verschiedene Organisationen weiter – von religiösen Gemeinschaften bis hin zu politischen Parteien. Doch Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, gegen manche dieser Weitergaben Widerspruch einzulegen – wenn auch nicht gegen alle. Die Regeln hängen dabei von der Art der Daten und dem Empfänger ab.
Bis zum 31. März jedes Jahres übermitteln die Meldeämter automatisch die Namen und Adressen junger Deutscher, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Datenweitergabe erfolgt standardmäßig, es sei denn, es liegt ein Widerspruch vor. Legt jemand Widerspruch ein, werden seine Daten zwar nicht an die Militärbehörde übermittelt, sehr wohl aber weiterhin an religiöse Organisationen für steuerliche Zwecke weitergegeben.
Auch Daten über Familienmitglieder, die verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, werden an die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften übermittelt. Gegen diese steuerrelevanten Weitergaben kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Sechs Monate vor Wahlen auf Landes- oder Kommunalebene sowie vor Volksabstimmungen erhalten politische Parteien, Wählergruppen und Wahlkampfunterstützer von den Meldebehörden Informationen über Wahlberechtigte – sofern kein Widerspruch vorliegt. Ebenso können Presse und Rundfunkanstalten Auskünfte über runde Geburtstage und Hochzeitstage anfordern. Wer das verhindern möchte, muss bei jedem Meldeamt, in dem er gemeldet ist, gesondert Widerspruch einlegen.
Für Adressbuchverlage gilt dasselbe Prinzip: Gegen die Weitergabe muss bei jeder zuständigen Meldebehörde, die für den Haupt- oder Alleinwohnsitz zuständig ist, einzeln Widerspruch eingelegt werden.
Das System ermöglicht zwar eine begrenzte Kontrolle über die Weitergabe persönlicher Daten, doch gibt es Ausnahmen. Während Widersprüche manche Übermittlungen verhindern können, laufen andere – etwa für Steuerzwecke oder die Erhebung der Kirchensteuer – unabhängig davon weiter. Wer die Weitergabe seiner Daten einschränken möchte, muss selbst aktiv werden und bei allen zuständigen Behörden Widerspruch einlegen.






