15 May 2026, 22:14

Warnstreik am 19. Mai 2026: Universitätsklinikum Freiburg warnt vor Einschränkungen

Großes Krankenhausgebäude mit einer "Notaufnahme"-Schilder, umgeben von einem Metallzaun, umgeben von Pflanzen, Informationsschildern, parkenden Fahrzeugen und sichtbaren Klimaanlagen unter einem bewölkten Himmel.

Warnstreik am 19. Mai 2026: Universitätsklinikum Freiburg warnt vor Einschränkungen

Universitätsklinikum Freiburg erwartet Einschränkungen durch Warnstreik am 19. Mai 2026

Am Dienstag, dem 19. Mai 2026, wird das Universitätsklinikum Freiburg mit Behinderungen rechnen müssen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem eintägigen Warnstreik aufrufen. Die von der Gewerkschaft ver.di organisierte Aktion ist Teil der anhaltenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Patientinnen und Patienten wurden aufgefordert, an diesem Tag mit Verzögerungen und möglichen Absagen von Terminen zu rechnen.

Der Streik dauert den gesamten Tag an und betrifft vor allem Routineoperationen und ambulante Dienstleistungen. Einige geplante Eingriffe und Termine könnten verschoben werden; betroffene Patientinnen und Patienten werden im Vorfeld informiert. Trotz des Arbeitskampfes bestätigte die Klinik, dass unverzichtbare medizinische Leistungen aufrechterhalten werden.

Notfallbehandlungen, Intensivmedizin und dringende Operationen finden wie gewohnt statt. Auch Abteilungen wie Geburtshilfe, Onkologie und Kinderheilkunde bleiben voll funktionsfähig. Dennoch werden Patientinnen und Patienten gebeten, die Notaufnahme nur in echten Notfällen aufzusuchen. Bei nicht dringenden Behandlungen sollten sie während des Streiks nach Möglichkeit andere Krankenhäuser aufsuchen.

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Der Warnstreik unterstreicht die anhaltenden Spannungen in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Sektors. Zwar bleibt die akutmedizinische Versorgung unberührt, doch sollten sich Patientinnen und Patienten auf längere Wartezeiten und mögliche Terminverschiebungen einstellen. Die Klinikleitung betonte, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um dringende und lebensrettende Behandlungen sicherzustellen.

Quelle