Tanzverbot an Karfreitag bleibt: Gericht bestätigt bayerische Regelung
Miroslav HofmannTanzverbot an Karfreitag bleibt: Gericht bestätigt bayerische Regelung
Ein Gericht in Ansbach hat das langjährige Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag in Bayern bestätigt. Die Entscheidung fällt nach einer Klage des Bundes für Geistesfreiheit, einer säkularen Organisation, die sich gegen die Einschränkung wendet. Trotz ihrer Argumente sah das Gericht darin keinen Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte.
Der Bund für Geistesfreiheit, der sich für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt, hatte gegen das Tanzverbot geklagt. Die 1848 während der Deutschen Revolution gegründete Vereinigung argumentierte, das Verbot verletze die Versammlungs- und Glaubensfreiheit. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies diese Vorwürfe jedoch zurück.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Verbot für die diesjährigen Feiertage bestehen bleibt. Bayern kennt bereits eine ähnliche Regelung für den Aschermittwoch, der als "stiller Tag" gilt. Zwar ist das Urteil vorerst rechtskräftig, doch behält sich der Bund für Geistesfreiheit vor, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.
Damit bleibt das Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag weiter in Kraft. Öffentliches Tanzen an diesen Tagen ist in ganz Bayern weiterhin untersagt. Der Bund für Geistesfreiheit könnte jedoch weitere rechtliche Schritte einleiten, sollte er die Entscheidung erneut anfechten.






