SAS weigert Entschädigung für "Premium"-Platz neben der Bordtoilette
Stjepan StaudeSAS weigert Entschädigung für "Premium"-Platz neben der Bordtoilette
Ein Passagier der Scandinavian Airlines (SAS) forderte 170 Euro Entschädigung, nachdem sein "Premium"-Platz direkt neben einer Bordtoilette gelegen hatte. Die Fluggesellschaft lehnte die Forderung ab und begründete dies damit, dass während des Fluges keine Probleme aufgetreten seien.
Der Fall wurde später von einer regulatorischen Schlichtungsstelle überprüft, die sich auf die Seite von SAS stellte und die Beschwerde zurückwies. Der Passagier hatte zwar einen "Premium"-Platz gebucht, saß jedoch direkt neben der Toilette. Er beschrieb die unangenehmen Bedingungen, darunter Warteschlangen von Menschen und Passagiere, die in seiner Nähe Blähungen abließen, während er aß.
SAS verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Flug sei ohne besondere Vorfälle verlaufen. Der Passagier reichte den Fall daraufhin an den Schlichtungsdienst der Regulierungsbehörde weiter, der ebenfalls gegen eine Entschädigung entschied.
Die Passagierrechteorganisation Flightright erklärte, dass solche Forderungen nur selten erfolgreich seien. Eine Entschädigung komme nur infrage, wenn der Platz nicht der beworbenen Beschreibung der Airline entspreche. Dem Passagier wurde geraten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAS zu prüfen, um nachzulesen, wie ein "Premium"-Platz definiert wird. Die Schlichtungsstelle bestätigte die Entscheidung der Fluggesellschaft, sodass der Passagier ohne Entschädigung blieb. Das Urteil macht deutlich, dass die Nähe zu einer Toilette allein keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.
SAS betonte, der Flug sei regulär verlaufen, und die Regulierungsbehörde stimmte dieser Einschätzung zu.






