Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Doppelleistungen
Roger AdolphRentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Doppelleistungen
Ein Rentner aus Hessen muss mehr als 80.000 Euro zurückzahlen, nachdem er jahrelang unentdeckt zwei volle Renten bezogen hatte. In einem weiteren Fall wurde eine Witwe zur Rückerstattung von 60.000 Euro verurteilt, weil sie sowohl eine Witwenrente als auch ihre eigene Altersrente erhalten hatte. Die Urteile zeigen, wie nicht gemeldete Leistungen zu hohen Rückforderungen führen können.
Der Mann bezog eine Verletztenrente in Höhe von etwa 1.260 Euro monatlich von der Berufsgenossenschaft (BG). Gleichzeitig erhielt er eine Erwerbsminderungsrente von rund 2.400 Euro im Monat. Bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente verschwieg er die Zahlungen der BG.
Erst als der Rentner aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands eine Erhöhung seiner Unfallrente beantragte, entdeckte der Rentenversicherungsträger die Doppelleistungen. Das Gericht stellte fest, dass der Mann grob fahrlässig falsche Angaben gemacht und seine Pflicht zur Offenlegung aller Bezüge ignoriert hatte. Seine Einwendung, er sei falsch beraten worden und die Verjährungsfrist greife, wies das Gericht zurück.
Das Urteil bestätigte, dass der Rentenversicherer die Rückforderung innerhalb von zehn Jahren nach der unrechtmäßigen Überzahlung verlangen kann. In einem weiteren Fall musste eine Witwe 60.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie gleichzeitig ihre eigene Altersrente sowie eine Witwenrente erhalten hatte.
Beide Fälle verdeutlichen die finanziellen Risiken, die entstehen, wenn nicht alle Renteneinnahmen angegeben werden. Die Gerichtsentscheidungen unterstreichen die strengen Rückforderungsregeln bei Überzahlungen. Die Behörden betonen weiterhin, wie wichtig vollständige Transparenz bei Leistungsanträgen ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






