Neues EU-Bodenschutzgesetz: Kompromiss mit Lücken und nationaler Freiheit
Alexander TextorNeues EU-Bodenschutzgesetz: Kompromiss mit Lücken und nationaler Freiheit
EU-Parlament verabschiedet neues Bodenschutzgesetz nach zähen Verhandlungen
Das EU-Parlament hat am 23. Oktober 2025 nach langen Verhandlungen ein neues Bodenüberwachungsgesetz verabschiedet. Die Vereinbarung schafft einen Rahmen für die Bewertung der Bodenqualität in allen Mitgliedstaaten. Zentrale Details wie verbindliche Grenzwerte für Schadstoffe bleiben jedoch in nationaler Verantwortung.
Ursprünglich hatte die Europäische Kommission in ihrem Entwurf kurzfristige Bewirtschaftungsverbote für Gebiete mit Verdichtungsrisiko vorgesehen. Diese Maßnahme wurde jedoch im Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat gestrichen. Stattdessen schreibt der finale Text vor, dass alle Mitgliedstaaten ihre Böden überwachen müssen – mit besonderem Fokus auf Belastungen durch PFAS-Chemikalien und Pestizide, vor allem auf Ackerflächen.
Landwirte müssen keine zusätzliche Bürokratie fürchten, und Bodenproben werden kostenlos bereitgestellt. Dennoch übt der Bayerische Bauernverband (BBV) scharfe Kritik: Die gewählten Indikatoren seien praxisfern. Auch die bayerischen Europaabgeordneten Stefan Köhler und Christine Singer lehnten die Richtlinie ab und warfen vor, zentrale agrarpolitische Belange seien ignoriert worden.
Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling begrüßte das Ergebnis als Fortschritt und forderte einheitlichere Standards für die Bodenqualität. Doch der Kompromiss sieht keine EU-weiten Grenzwerte für Schadstoffe oder Nährstoffe vor – jedes Land legt seine eigenen Regeln fest.
Trotz Widerstand aus Deutschland und Enthaltung Österreichs erhielt die Richtlinie die notwendige Zustimmung: Ende September stimmten 25 Mitgliedstaaten im EU-Rat zu und ebneten den Weg für die Annahme. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Mit der Umsetzung des Bodenüberwachungsgesetzes sind nun die Mitgliedstaaten gefordert, eigene Schadstoffregelungen zu erlassen. Landwirte profitieren zwar von kostenlosen Bodenanalysen, Kritiker monieren jedoch das Fehlen strenger, verbindlicher EU-Standards. Wie wirksam die Verordnung sein wird, hängt davon ab, wie die einzelnen Länder ihre Vorgaben umsetzen.






