Merz blockiert Wahlalter 16: "Keine überzeugenden Argumente für Reform"
Miroslav HofmannMerz blockiert Wahlalter 16: "Keine überzeugenden Argumente für Reform"
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ausgeschlossen. Diese Entscheidung trifft er trotz wachsender Forderungen nach einer Reform und bestehender Regelungen, die jüngeren Wählerinnen und Wählern in einigen Wahlen bereits ein Mitspracherecht einräumen. Der CDU-Vorsitzende zeigt sich von den Argumenten für eine solche Änderung weiterhin nicht überzeugt.
Aktuell liegt das Mindestalter für die Teilnahme an Bundestagswahlen in Deutschland bei 18 Jahren. Merz begründet dies mit dem Erreichen der Volljährigkeit, in der Bürgerinnen und Bürger volle Rechte und Pflichten erhalten. Eine Trennung des Wahlrechts von anderen Erwachsenenrechten hält er für nicht sinnvoll.
In mehreren Bundesländern dürfen 16-Jährige bereits bei Landes- und Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Auch bei Europawahlen ist diese Altersgruppe wahlberechtigt. Doch eine Ausweitung auf Bundestagswahlen lehnt Merz ab.
Sein Hauptargument ist die fehlende Kohärenz: Er fragt sich, warum das aktive Wahlrecht gesenkt werden solle, ohne gleichzeitig das passive Wahlrecht – also das Recht, sich zur Wahl zu stellen – ebenfalls herabzusetzen. Vorerst plädiert er dafür, beide Altersgrenzen bei 18 Jahren zu belassen.
Obwohl Merz einräumt, dass ihn überzeugende Gegenargumente umstimmen könnten, hat er bisher keine gehört, die seine Haltung ändern würden. Damit bleibt das Wahlalter für Bundestagswahlen vorerst bei 18 Jahren.
Jüngere Wählerinnen und Wähler können zwar weiterhin an einigen Wahlen teilnehmen, nicht jedoch an der Bundestagswahl. Die Debatte über eine Absenkung des Wahlalters wird voraussichtlich anhalten, doch mit kurzfristigen Änderungen ist nicht zu rechnen.






