Kostenloser Schülertransport in Bad Hindelang stark eingeschränkt
Alexander TextorKostenloser Schülertransport in Bad Hindelang stark eingeschränkt
Kostenloser Schülertransport endet für viele Kinder in Bad Hindelang
Mit Beginn des neuen Schuljahres hat die Gemeinde Bad Hindelang die Übernahme der Fahrtkosten für zahlreiche Schüler eingestellt, die bisher kostenfrei befördert wurden. Die Änderung erfolgt nach einer rechtlichen Prüfung und einem Beschluss des Gemeinderats zu den Förderrichtlinien.
Jahre lang hatte Bad Hindelang allen Kindern aus Bad Oberdorf und Vorderhindelang unabhängig von der Entfernung zur Schule kostenlose Busfahrten ermöglicht. Diese Praxis ging auf den früheren Bürgermeister Adi Martin zurück. Später wies jedoch der kommunale Prüfungsverband darauf hin, dass ein solches Angebot einer formalen Genehmigung durch den Rat bedurfte.
Nun gelten neue Regeln: Grundschulkinder, die zwischen 1,3 und 2 Kilometern von der Schule entfernt wohnen, erhalten eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent für ihre Busfahrten. Wer mehr als 2 Kilometer zurücklegen muss, bekommt weiterhin die vollen Fahrtkosten erstattet. Damit entspricht die Gemeinde den gesetzlichen Vorgaben, die für Grundschüler ab 2 Kilometern und für weiterführende Schüler ab 3 Kilometern einen Anspruch auf kostenlosen Transport vorsehen.
Von 108 Grundschülern haben nun 61 Anspruch auf ermäßigte Wochenkarten zum Preis von 5,60 Euro – die andere Hälfte übernimmt die Gemeinde. Schüler aus Hinterstein, Unterjoch und Oberjoch hingegen erhalten weiterhin eine vollständige Kostenübernahme.
Die Diskussion um den öffentlichen Nahverkehr in der Region Oberallgäu zieht sich bereits seit Jahren hin. Zwar wurden Entscheidungen getroffen, doch ihre Umsetzung dauert. Gleichzeitig prüfen lokale Politiker aktuell die Verkehrsanbindungen in Richtung München, um mögliche Vorteile für Fahrgäste zu bewerten.
Die neue Regelung bedeutet, dass weniger Kinder in Bad Hindelang künftig kostenlos zur Schule fahren. Der Gemeinderat bringt die Gemeinde damit in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, bietet aber weiterhin teilweise Unterstützung an. Betroffene Familien müssen nun einen Teil der Transportkosten selbst tragen.






