27 April 2026, 08:13

Jäger wegen Erschießung zweier Hunde zu Geldstrafe verurteilt

Ein Mann mit Hut steht neben einem Wolf, der auf dem Boden in einem bewaldeten Gebiet liegt und einen Stock hält, mit Bäumen im Hintergrund und Text unten mit 'Deutsches Wolfsjagen'

Jäger wegen Erschießung zweier Hunde zu Geldstrafe verurteilt

Ein Jäger in Bayern ist verurteilt worden, nachdem er zwei Hunde erschossen hatte, die zuvor Wild gejagt und getötet hatten. Der Vorfall ereignete sich im Juli 2018, als der 53-jährige Mann die beiden Mischlingshündinnen Leni und Maja tötete, nachdem sie ein Kaninchen gerissen hatten. Der Fall warf die Frage auf, unter welchen Umständen Jäger rechtmäßig Hunde auf ihrem Grundstück erschießen dürfen.

Leni und Maja, die 2016 aus Griechenland gerettet worden waren, hatten sich einen Namen damit gemacht, Rehe und Hasen auf dem Gelände des Jägers zu jagen. Die beiden Hunde waren wiederholt in das Gebiet eingedrungen, woraufhin der Jäger schließlich handelte. Im Juli 2018 erschoss er beide Tiere, nachdem sie ein Kaninchen getötet hatten.

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Vor dem Landgericht Augsburg argumentierten die Staatsanwälte, die Tötungen seien rechtswidrig gewesen. Die Hunde hätten zum Zeitpunkt der Schüsse kein Wild mehr aktiv verfolgt. Richter Roland Fink urteilte, dass Jäger Hunde nur dann erschießen dürfen, wenn diese im Moment des Schusses sichtbar Wild verfolgen und gefährden.

Das bayerische Jagdgesetz erlaubt solche Maßnahmen zwar unter strengen Auflagen, doch das Gericht sprach den Jäger wegen Sachbeschädigung, unerlaubter Tötung von Tieren und fahrlässiger Körperverletzung gegenüber der Hundehalterin schuldig. Das Urteil belief sich auf 90 Tagessätze à 50 Euro, nachdem der Angeklagte einen früheren Strafbefehl angefochten hatte.

Der Fall zeigte zudem regionale Unterschiede in den Hundehaltungsgesetzen auf: Während in Bayern Hunde in Wäldern ohne Leine laufen dürfen, gelten in anderen Bundesländern strengere Regelungen.

Die Verurteilung setzt eine klare rechtliche Grenze dafür, wann Jäger gegen Hunde auf ihrem Grundbesitz vorgehen dürfen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass tödliche Gewalt nur gerechtfertigt ist, wenn die Tiere akut Wild bedrohen. Der Jäger muss nun finanzielle Strafen für sein Handeln tragen.

Quelle