Hubigs Reform: Striktere Umgangsverbote bei häuslicher Gewalt geplant
Miroslav HofmannHubigs Reform: Striktere Umgangsverbote bei häuslicher Gewalt geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Nach dem Entwurf der Reform könnten Familiengerichte gewalttätigen Elternteilen den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Ziel des Vorhabens ist es, weitere Schädigungen des betroffenen Elternteils zu verhindern und gleichzeitig den Kinderschutz in den Vordergrund zu stellen.
Bisher müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorschlag geht jedoch einen Schritt weiter, indem er Richtern die ausdrückliche Befugnis einräumt, den Kontakt vollständig zu unterbinden, falls ein gewalttätiger Elternteil eine Gefahr darstellt. Die Entscheidung hinge dabei von Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie vom Risiko weiterer Vorfälle ab.
Statt pauschale Kontaktverbote zu verhängen, sollen die Gerichte jeden Fall einzeln prüfen. Dieser Ansatz spiegelt die Haltung des Ministeriums wider, wonach der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben des Kindes ein schwerwiegender Schritt ist, der nicht leichtfertig erfolgen darf. In weniger schweren Fällen könnten auch Alternativen wie begleitete Umgangsrechte angeordnet werden.
Die Reform zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Umgangsregelungen den betroffenen Elternteil nicht wiederholten Angriffen aussetzen. Richter erhielten die Möglichkeit, vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen, sofern die körperliche Sicherheit des Opfers weiterhin gefährdet ist. Die Änderungen sind Teil einer umfassenden Überarbeitung des Familienrechts, die den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt stärken soll.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, könnten Gerichte in Fällen von häuslicher Gewalt künftig entschlossener handeln. Gewalttätige Elternteile müssten mit Einschränkungen beim Umgang mit ihren Kindern rechnen, wobei der Fokus auf der Verhinderung weiterer Schädigungen liegt. Der Vorschlag geht nun in die nächste Phase der gesetzgeberischen Prüfung.






