10 May 2026, 06:12

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für Täter

Balkendiagramm, das die Homicid-Täterraten nach Alter des Täters und Waffentyp von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für Täter

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs

Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Entwurf vorgelegt, der das Strafgesetzbuch (StGB) aktualisieren soll. Im Fokus stehen Tötungsdelikte, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden. Ziel ist es, solche Fälle künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag zu verfolgen. Bisher ermöglichen es bestehende Regelungen in manchen Fällen – selbst bei schweren Gewalttaten gegen Frauen –, dass die Täter milder bestraft werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Allerdings entgehen einige Angeklagte härteren Strafen, indem sie verminderte Schuldfähigkeit geltend machen, was oft zu einer Verurteilung wegen Totschlags führt. Während Totschlag kürzere Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach sich zieht, kann Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.

Hubigs geplante Änderung sieht vor, geschlechterbasierte Motive explizit in den Mordparagrafen aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass Täter, die eine Frau allein wegen ihres Geschlechts töten, künftig wegen Mordes verurteilt werden könnten. Damit sollen rechtliche Schlupflöcher geschlossen werden, die es Straftätern bisher ermöglichen, mit milderen Urteilen davonzukommen.

Die Reform reagiert auf wachsende Forderungen, sogenannte Feminizide – also gezielte Tötungen von Frauen – als eigenständige und besonders schwere Straftat anzuerkennen. Durch die präzisere gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass solche Verbrechen konsequent und mit höheren Strafen geahndet werden.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, stärkt dies den rechtlichen Schutz für Opfer geschlechterbasierter Gewalt. In Fällen, in denen das Geschlecht das Hauptmotiv der Tat ist, würden Mordverurteilungen wahrscheinlicher – mit der Folge längerer Haftstrafen für die Täter und weniger Möglichkeiten zur vorzeitigen Entlassung.

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