04 April 2026, 04:12

Hessische Witwe muss über 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach jahrzehntelangem Fehler

Schwarz-weißes Rentenzertifikat mit einem Porträt eines Mannes, französischer Text "brevet de pension" und einem Logo.

Hessische Witwe muss über 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach jahrzehntelangem Fehler

Witwe in Hessen muss 60.177,15 Euro zurückzahlen – nach jahrzehntelanger Überzahlung von Rentenleistungen

Eine Witwe aus Hessen wurde verurteilt, 60.177,15 Euro zurückzuerstatten, nachdem sie über zwei Jahrzehnte hinweg zu Unrecht erhöhte Rentenbezüge erhalten hatte. Der Fehler flog 2019 bei einer automatisierten Datenprüfung der Rentenversicherung auf. Obwohl beide Renten vom selben Träger stammten, muss sie nun den vollen Betrag zurückzahlen.

Die Frau hatte sowohl ihre eigene Altersrente als auch eine Witwenrente bezogen, ohne die Behörden über die Doppelleistung zu informieren. Nach deutschem Recht hätte ihre Witwenrente eigentlich gekürzt werden müssen, sobald sie ihre eigene Altersrente bezog. Das Gericht urteilte später, dass ihr Versäumnis, die Änderung zu melden, als "grob fahrlässig" einzustufen sei.

Die Überzahlung wurde 2019 bei einer routinemäßigen Datenabgleichprüfung entdeckt. Die Rentenversicherung forderte die Rückerstattung, und das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung. Wie aus Berichten von sozialgerichtsbarkeit.de hervorgeht, werden die Renten der Witwe ab Dezember 2023 gekürzt.

Nach den deutschen Rentenregeln können Behörden Überzahlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern – bei laufenden Zahlungen kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Gerichte verlangen in der Regel die vollständige Rückerstattung, es sei denn, dies würde eine unbillige Härte darstellen. Im vorliegenden Fall wurde der Widerspruch der Witwe abgewiesen, da die Behörde keinen Anteil an dem Fehler trug.

In ähnlichen Fällen wurden bereits hohe Summen zurückgefordert, etwa 6.000 Euro von einer Witwe, die als nachlässig bei ihrem Antrag eingestuft wurde, oder 5.230 Euro von Erben nach dem Tod eines Rentners. Die Behörden gehen meistens dazu über, die Gelder zunächst direkt von Konten einzuziehen, bevor persönliche Forderungen geltend gemacht werden.

Die Witwe muss nun den vollen Betrag von 60.177,15 Euro zurückzahlen, während ihre künftigen Rentenleistungen ab Dezember gekürzt werden. Das Urteil folgt der gängigen Praxis, wonach Überzahlungen zurückverlangt werden, sofern die Rückforderung nicht unverhältnismäßig wäre. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, Änderungen der persönlichen Verhältnisse umgehend dem Rententräger zu melden.

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