Gericht verschärft Regeln: YouTube-Creator müssen Sponsoring klarer kennzeichnen
Alexander TextorGericht: YouTube-Werbung muss klar als solche gekennzeichnet werden - Gericht verschärft Regeln: YouTube-Creator müssen Sponsoring klarer kennzeichnen
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube-Creator gesponserte Videos künftig deutlich kenntlicher ausweisen müssen. Den Anstoß gab ein Fall, in dem ein Finfluencer eine Handelsplattform beworben hatte, ohne die Werbung ordnungsgemäß offenzulegen. Das Landgericht Bamberg gab in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht.
Im Mittelpunkt des Streits stand ein YouTube-Video, das den Sponsor nicht klar erkennbar machte. Zwar hatte der Creator einen zehnsekündigen Hinweis eingeblendet, doch das Gericht wertete dies als unzureichend für eine korrekte Werbekennzeichnung. Zudem urteilte es, dass der Sponsor direkt im Video genannt werden müsse – und nicht nur in der Beschreibung darunter.
Das Verfahren (Aktenzeichen: 1 HK O 19/25) ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere juristische Schritte möglich sind. Die Entscheidung unterstreicht strengere Transparenzregeln für Influencer-Marketing. Bisher ist nicht bekannt, wie YouTube oder andere europäische Verbraucherschutzbehörden auf ähnliche Auflagen reagiert haben.
Das Urteil setzt klarere Maßstäbe für gesponserte Inhalte auf YouTube. Creator müssen nun sicherstellen, dass Sponsoren im Video selbst sichtbar genannt werden – und nicht nur im Begleittext. Da der Fall noch anfechtbar ist, bleibt Raum für weitere rechtliche Entwicklungen.