Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Vorwürfe im Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem die Staatsanwaltschaft Potsdam separate Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt gegen ihn prüft. Das Urteil verbietet dem Magazin, bestimmte Anschuldigungen zu wiederholen, während andere weiterhin veröffentlicht werden dürfen.
Ulmen hatte bereits im April vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Der Spiegel untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet.
Zudem darf das Magazin keine Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte. Das Gericht stuft den Inhalt als Teil des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ ein, der besonders geschützt ist. Dennoch bleibt es Der Spiegel erlaubt, über Fernandes’ Vorwürfe körperlicher Misshandlung zu berichten.
Fernandes hatte behauptet, Ulmen habe nicht nur die Deepfake-Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt. Sie wirft ihm vor, darüber Kontakt zu anderen Männern aufgenommen zu haben, sich gelegentlich am Telefon als sie ausgegeben und sexuelle Gespräche geführt zu haben. Für diese konkreten Vorwürfe sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise.
Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe zu einer übermäßigen Folgeberichterstattung und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.
Die einstweilige Verfügung beschränkt, was Der Spiegel über Ulmens mutmaßliche Verstrickung in den Deepfake-Skandal veröffentlichen darf. Das Urteil berührt nicht die laufenden Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs häuslicher Gewalt. Rechtliche und politische Reaktionen auf digitalen Missbrauch entwickeln sich weiter – auch vor dem Hintergrund dieses Falls.






