Gericht kippt 500-Euro-Rechnung für Steinschlag an Miet-Tesla
Ein Mietwagenkunde hat einen Rechtsstreit über eine Gebühr von 500 Euro für einen Steinschlag an einem gemieteten Tesla gewonnen. Das Amtsgericht München entschied am 29. April 2024 zugunsten des Klägers und erklärte die Forderung für unrechtmäßig. Zudem ordnete das Gericht an, dass das Autovermietungsunternehmen den Betrag erstatten und die Prozesskosten übernehmen muss.
Der Streit begann, als ein Mieter einen Tesla bei einem gewerblichen Anbieter mietete. Nach Rückgabe des Fahrzeugs wurde ihm eine Rechnung über 500 Euro für einen Steinschlag an der Windschutzscheibe ausgestellt. Der Kunde wies die Verantwortung zurück und zog vor Gericht, mit der Begründung, die Gebühr sei ungerechtfertigt.
Das Gericht urteilte, dass Steinschläge auf Straßen – insbesondere auf Autobahnen – ein häufiges und unvermeidbares Risiko darstellen. Solche Schäden fallen demnach unter "unabwendbare Ereignisse", für die Fahrer nicht haftbar gemacht werden können. Zudem wurde eine Klausel im Mietvertrag, die eine pauschale Selbstbeteiligung von 500 Euro vorsah, für unwirksam erklärt.
Die Richter kippten außerdem eine Bestimmung in den Mietbedingungen, die eine Haftung ohne Verschulden vorsah. Nach deutschem Recht sind solche Klauseln unwirksam, wenn sie Verbraucher unangemessen benachteiligen. In der Folge gab das Amtsgericht München der Klage vollumfänglich statt und verpflichtete das Vermietungsunternehmen, die 500 Euro zurückzuerstatten sowie die Anwaltskosten des Mieters zu tragen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für Mietwagenverträge in ähnlichen Fällen. Autofahrer müssen künftig nicht mehr automatisch für Steinschläge aufkommen, da Gerichte diese als unvermeidbare Vorfälle einordnen. Die Entscheidung stärkt zudem den Schutz vor unfairen Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen.






