Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Miroslav HofmannGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte eidesstattliche Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen, der Anfang 2025 aus dem Parlament ausschied. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse um mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen ihn.
Ausgelöst wurde die Debatte durch Berichte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar. Keine der Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch der Sender entschuldigte sich später, nachdem sich viele der Vorwürfe als haltlos herausstellten. Die Folgen führten dazu, dass Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl verlor.
Schedlichs Aussagen waren ursprünglich in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB gemacht worden. Gelbhaar wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als falsch. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten, und erlaubte Schedlich, ihre Behauptungen zu wiederholen.
Gelbhaar verließ Anfang 2025 nach der langwierigen Kontroverse den Bundestag. Das Urteil bedeutet zwar einen juristischen Erfolg für Schedlich, lässt aber offene Fragen zu den weiteren Vorwürfen.
Die Entscheidung ermöglicht es Schedlich, an ihren eidesstattlichen Aussagen festzuhalten, während Gelbhaar seine Unschuld betont. Der Fall folgt auf die Rücknahme früherer RBB-Berichte und eine Entschuldigung für unbelegte Vorwürfe. Gelbhaars politische Karriere endete, nachdem er seine Nominierung verlor und den Bundestag verließ.






