30 April 2026, 08:13

GEMA-Reform 2025 scheitert: Warum die E- und U-Musik-Trennung bleibt

Schwarze Vinyl-Schallplatte mit einem weißen Etikett, das ein Porträt von Ludwig van Beethoven und den Text "Sonate en Re, Op. 102 Nr. 2" zeigt.

GEMA-Reform 2025 scheitert: Warum die E- und U-Musik-Trennung bleibt

Eine große Reform der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musik, der GEMA, hat für Aufsehen gesorgt, nachdem sie im Mai 2025 gescheitert ist. Der Vorschlag zielte darauf ab, die seit langem bestehende Trennung zwischen E-Musik (ernste Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik) aufzuheben – eine Klassifizierung, die einzigartig für das deutsche System ist. Kritiker und Kultureinrichtungen meldeten sich zu Wort, während die Debatte eine beispiellose Medienaufmerksamkeit erhielt.

Die Aufspaltung in E- und U-Musik geht auf die Anfänge der GEMA zurück, als sich zwei separate Verwertungsgesellschaften – die AFMA und die GEMA – zusammenschlossen. Ihre unterschiedlichen Prioritäten führten zu einem System, in dem "ernste" Komponisten durch das sogenannte "ernste Drittel" bevorzugt behandelt wurden – bis zu dessen Abschaffung im Jahr 1940. Doch selbst danach blieb die Unterscheidung bestehen und prägte die Verteilung der Tantiemen.

Im aktuellen Modell gibt es zwei Arten von Einnahmen: direkte Erlöse und die sogenannte "Bewertung", eine kollektive Ausschüttung, die aus soziokulturellen Budgets finanziert wird. Bei experimenteller Musik hängen die Tantiemen strenger von Faktoren wie Instrumentierung und Werkdauer ab, während für populäre Musik andere Kriterien gelten. Ein Punktesystem bestimmt die Auszahlungen, doch die Top 100 der E-Musik-Komponisten erhalten im Schnitt etwa 50.000 Euro – deutlich weniger als ihre Kollegen aus der U-Musik, deren Einkommen sich oft im Millionenbereich bewegen.

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Die Reform von 2025 sollte die E/U-Trennung vollständig abschaffen und argumentierte, dies würde die kulturelle Förderung sichtbarer und wirksamer gestalten. Gegner jedoch äußerten Bedenken wegen unklarer Förderkriterien und möglicher Nachteile für U-Musik-Schöpfer. Als der Vorschlag im Mai zur Abstimmung stand, verfehlte er die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit – das alte System bleibt damit vorerst bestehen.

Die GEMA hat bereits angekündigt, im nächsten Jahr einen neuen Reformversuch zu starten. Erste Anzeichen deuten auf eine strengere Handhabung der E-Musik hin, was die Spannungen zwischen Komponisten, Verlagen und Rechteinhabern erneut verschärfen könnte.

Das gescheiterte Vorhaben lässt die E/U-Klassifizierung vorerst unangetastet und erhält damit eine jahrzehntealte Struktur aufrecht, die nach wie vor Auszahlungen und Kulturförderung beeinflusst. Mit einem weiteren Reformvorschlag für 2026 ist die Debatte über Gerechtigkeit, Transparenz und die Zukunft der Musikvergütung in Deutschland noch lange nicht beendet.

Quelle