Flaggenstreit 1926: Wie Hindenburgs Verordnung die Weimarer Republik spaltete
Miroslav HofmannFlaggenstreit 1926: Wie Hindenburgs Verordnung die Weimarer Republik spaltete
Die Flaggenstreitigkeiten der Weimarer Republik erreichten im Mai 1926 einen Höhepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ eine neue Verordnung, um die Spannungen zu entschärfen – doch der Schritt vertiefte nur die politischen Gräben. Jahrelang hatten verfeindete Lager gestritten, ob die offiziellen Farben Deutschlands Schwarz-Weiß-Rot oder Schwarz-Rot-Gold sein sollten.
Im Zentrum des Konflikts stand Edwin Redslob, der Reichskunstwart. Seine Aufgabe war es, Fragen der nationalen Symbolik zu klären, doch es gelang ihm nicht, das Land hinter einem einzigen Entwurf zu vereinen. Seine Vorschläge – ebenso wie unzählige eingereichte Entwürfe – konnten die tiefe Spaltung zwischen Links und Rechts nie überwinden.
Die Wurzeln des Streits reichten bis in die Umbrüche von 1918/19 zurück. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte die Weimarer Koalition – bestehend aus Sozialdemokraten, Liberalen und Zentristen – Schwarz-Rot-Gold als Farben der Republik angenommen. Die politische Rechte jedoch hielt an den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot fest und sah darin ein Symbol der Kontinuität zur Vorkriegszeit.
Bis zur Präsidentschaftswahl 1925 hatte sich die Spaltung verhärtet. Die Rechte formierte sich hinter einem „Schwarz-Weiß-Roten Reichsblock“, während Linke und Mitte einen „Schwarz-Rot-Golden Volksblock“ bildeten. Selbst die Kommunisten, einst unentschieden, unterstützten nun entschlossen die republikanische Trikolore. Die Fronten waren versteinert, ein Kompromiss schien unmöglich.
In dieser aufgeladenen Atmosphäre erließ Hindenburg am 5. Mai 1926 die „Zweite Flaggenverordnung“. Der Erlass versuchte einen Balanceakt: Deutsche Vertretungen im Ausland sollten sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen, letztere mit den kaiserlichen Farben im Oberliek. Der Versuch, beide Seiten zu besänftigen, scheiterte – stattdessen entfachte er den Konflikt von Neuem.
Redslobs Aufgabe als Reichskunstwart war es gewesen, solche Streitfragen durch Gestaltung zu lösen. Doch trotz seiner Bemühungen – und unzähliger eingereichter Entwürfe – entstand nie eine einheitliche „Reichsflagge“. Der Vorstoß der Rechten, die Frage zu klären, war nach hinten losgegangen: Linke und Mitte scharten sich nun noch entschlossener um Schwarz-Rot-Gold.
Vier Tage nach der Verordnung versuchte Hindenburg in einem offenen Brief, die Gemüter zu beruhigen. Er forderte eine verfassungsmäßige Lösung, die die Lager versöhnen könnte. Doch zu diesem Zeitpunkt war die Flagge längst mehr als ein Symbol – sie war zum Schlachtfeld um die Seele der Republik geworden.
Die Flaggenverordnung von 1926 trug kaum zur Überwindung der Gräben bei. Im Gegenteil: Sie offenbarten, wie tief gespalten Deutschland war. Die Anhänger von Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot blieben unverrückbar in ihren Positionen, jede Seite sah in ihren Farben die einzig legitime Repräsentation der Nation.
Hindenburgs Appell an die Einheit verhallte ungehört. Der Streit zog sich hin – ein sichtbares Zeichen für die Fragilität der Weimarer Republik und die wachsende Kluft zwischen ihren politischen Lagern.






