29 April 2026, 20:12

Dreifacher Schuss in Kreuzlingen: War es Mord oder Affekttat?

Schwarzes Kreislogo mit weißer Umrandung und weißem "P" in der Mitte, fetter schwarzer Text "Rache für Verbrechen, revolutionäre Gewalt" auf einem Plakat, das gegen rassische Ungerechtigkeit aufruft.

Dreifacher Schuss in Kreuzlingen: War es Mord oder Affekttat?

In Kreuzlingen, Schweiz, muss sich ein 51-jähriger Mann wegen dreifachen Schusses auf seinen Geschäftspartner vor Gericht verantworten. Der Fall sorgt wegen der brutalen Art der Tat für Aufsehen – die Staatsanwaltschaft spricht von einer hinrichtungsähnlichen Ermordung. Das Urteil wird für Mittwochnachmittag erwartet.

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Die Bluttat ereignete sich während eines Streits über Auslandsinvestitionen. Der Angeklagte behauptet, er habe in einem plötzlichen, unkontrollierbaren Affekt gehandelt – ein "Kurzschluss"-Moment, wie er es nennt. Sein Verteidiger plädiert auf eine mildere Strafe von fünf Jahren und bestreitet den Vorwurf des Mordes.

Die Anklageverteter sehen den Fall jedoch anders: Sie beschreiben die Tat als geplant, gezielt und von besonderer Grausamkeit. Sie fordern 15 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung. Auch der Anwalt der Opferfamilie pocht auf eine Verurteilung wegen Mordes. Das Gericht hat bereits Anträge auf Einstellung des Verfahrens oder Umqualifizierung der Tat in Mord abgelehnt.

Die Familie des Opfers verlangt ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes. Die Verteidigung hingegen hält im Falle einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung maximal zehn Jahre Haft für angemessen.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche oder eine spontane Tat handelte. Die richterliche Entscheidung, die am Mittwoch erwartet wird, wird nicht nur über die Strafhöhe – zwischen fünf und 15 Jahren – entscheiden, sondern auch klären, ob die Tat als vorsätzliche Tötung oder als Mord gewertet wird.

Quelle