Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Bayern festgenommen
30-jährige Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Deutschland festgenommen
Am 13. März 2026 wurde eine 30-jährige Frau aus Venezuela von der Bundespolizei in der Nähe von Waidhaus festgenommen. Sie hatte versucht, aus Tschechien ohne die erforderlichen Schengen-Reiseberechtigungen nach Deutschland einzureisen. Später stellten die Behörden fest, dass sie bereits in Spanien Asyl beantragt hatte.
Die Frau wurde an der Grenze angehalten, nachdem Beamte keine gültige Erlaubnis für die Einreise in den Schengen-Raum vorfanden. Bei der Befragung entdeckten die Polizisten auf ihrem Handy ein Dokument, das einen Asylantrag in Spanien bestätigte. Nach der Dublin-Verordnung ist Spanien für die Bearbeitung ihres Falls zuständig.
Ein Richter ordnete ihre Inhaftierung bis Ende April an, um ihre Rückführung nach Spanien zu gewährleisten. Am 16. März 2026 wurde sie in die Abschiebehaftanstalt nach Hof verlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet nun mit den spanischen Behörden zusammen, um die Überstellung zu organisieren.
Die Frau war bereits aufgefordert worden, den Schengen-Raum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen, war dieser Anordnung jedoch nicht nachgekommen. Zudem stand gegen sie ein ausstehendes Bußgeld wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland in Kraft, das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt worden war. Die Polizei hat inzwischen ein Verfahren wegen versuchten illegalen Grenzübertritts eingeleitet.
Die Frau bleibt bis zu ihrer Rückführung nach Spanien in Haft. Ihr Fall wird nach der Dublin-Verordnung behandelt, die die Zuständigkeit für Asylanträge dem ersten EU-Einreiseland zuweist. Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die Vorbereitungen für die Überstellung laufen.