Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Miroslav HofmannUwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland verboten
Der neue Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte eine Altersfreigabe – was einem de facto Verbot der Verbreitung über die üblichen Vertriebskanäle gleichkommt. Der Regisseur wirft der Behörde vor, die Entscheidung sei politisch motiviert und nicht auf Bedenken wegen der Gewaltdarstellung zurückzuführen.
In dem Film spielt Armie Hammer die Rolle des Sanders, eines Mannes, der sich nach wachsender Frustration über die steigende Straßenkriminalität zum Selbstjustizler entwickelt. Boll behauptet, Citizen Vigilante spiegle reale Kriminalfälle in Deutschland wider und thematisiere die größeren Sicherheitsherausforderungen in Europa. Die Handlung dreht sich unter anderem um Gruppenvergewaltiger, die als junge Migranten dargestellt werden – eine Darstellung, die Boll mit Kriminalstatistiken verteidigt, laut denen Ausländer bei Gewaltdelikten überproportional vertreten seien.
Tatsächlich ist die Gewaltkriminalität in Deutschland gestiegen, mit mehr Morden, Vergewaltigungen und Messerangriffen im vergangenen Jahr. Boll führt diesen Trend auf eine zu lasche Migrationspolitik zurück, die Millionen von Migranten aus Afrika und Asien ohne klare Integrationskonzepte ins Land gelassen habe. Die Gewaltszenen in seinem Film vergleicht er mit etablierten Action-Reihen wie John Wick oder The Equalizer, die in Deutschland problemlos veröffentlicht wurden.
Boll wirft der FSK vor, den Jugendschutz als Vorwand zu nutzen, um den Film zu unterdrücken. Die Sperre offenbare eine generelle Tendenz deutscher Institutionen, Perspektiven zum Schweigen zu bringen, die der vorherrschenden politischen Erzählung zur Migration widersprächen.
Ohne Altersfreigabe darf Citizen Vigilante in Deutschland nicht legal über herkömmliche Plattformen vertrieben werden – selbst eine Freigabe ab 18 Jahren ist damit ausgeschlossen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: über Meinungsfreiheit, Medienregulierung und die Darstellung von Kriminalität im Zusammenhang mit Migration.






