Streit um Vorsteuer-Pauschalsatz: Agrarminister blockiert Senkung für Landwirte
Stjepan StaudeStreit um Vorsteuer-Pauschalsatz: Agrarminister blockiert Senkung für Landwirte
Geplante Senkung des Vorsteuer-Pauschalsatzes für Landwirte stockt
Die geplante Absenkung des Vorsteuer-Pauschalsatzes für Landwirte ist auf ein Hindernis gestoßen. Agrarminister Alois Rainer weigert sich, die Kürzung umzusetzen, und begründet dies mit einer unzuverlässigen Berechnungsmethode. Der Streit hat nun den Bundesrechnungshof erreicht, der auf eine Umsetzung der Änderung bis 2026 drängt.
Der Vorsteuer-Pauschalsatz für Landwirte im Pauschalierungssystem soll 2026 von 7,8 % auf 6,1 % sinken. Doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) stellt die zugrundeliegenden Zahlen infrage. Nach Angaben des Ministeriums könnte die aktuelle Methode das gesamte Pauschalsystem destabilisieren.
Das BMLEH hat stattdessen eigene Berechnungen vorgelegt, die nahelegen, dass der Satz tatsächlich steigen statt sinken müsste. Minister Rainer, der die Bürokratieabbau für Landwirte zur Priorität erklärt hat, besteht darauf, dass die fehlerhafte Methode zunächst korrigiert werden muss, bevor Änderungen in Kraft treten. Der Bundesrechnungshof hingegen fordert Rainer und Finanzminister Lars Klingbeil auf, den niedrigeren Satz per Rechtsverordnung durchzusetzen.
Auch die Europäische Kommission könnte eingreifen, falls das System als unzulässige Subvention gewertet wird. Der Rechnungshof warnt, Brüssel könnte bei Beibehaltung der aktuellen Praxis ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sowohl das BMLEH als auch das Bundesfinanzministerium (BMF) prüfen nun weitere Schritte auf Regierungsebene.
Unklar bleibt, wie sich der Streit auf Landwirte auswirken wird, die 2026 das Pauschalsystem nutzen. Das BMLEH betont, dass ohne eine verlässliche Berechnung das gesamte System gefährdet sein könnte.
Die Pattsituation wirft Fragen über die Zukunft des Pauschalmodells auf. Landwirte müssen sich auf mögliche Verzögerungen oder Änderungen beim geplanten Satz von 6,1 % einstellen – je nachdem, wie der Streit um die Berechnungsgrundlage gelöst wird. Auch eine Intervention der Europäischen Kommission wegen Subventionsbedenken könnte den Ausgang beeinflussen.