Rentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer betroffen ist
Stjepan StaudeRentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer betroffen ist
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters vor – künftige Arbeitnehmer müssen demnach länger arbeiten, bevor sie ihre Rente beziehen können. Die Pläne zielen darauf ab, die Arbeitsjahre zu verlängern, insbesondere für Beschäftigte ohne Hochschulabschluss. Die Regierung prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
Aktuell geht in Deutschland jeder, der nach 1964 geboren wurde, mit 67 Jahren in Rente. Nach den neuen Vorschlägen soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67,5 Jahre bis 2041 steigen und bis 2051 schließlich 68 Jahre erreichen. Die Kommission lehnte zudem den Vorschlag ab, das Rentenalter an die Beitragsjahre zu koppeln – obwohl Befürworter dies als gerechteres System betrachten.
Zu den Empfehlungen gehört auch die Abschaffung der Möglichkeit, nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützte dies mit der Begründung, wer später ins Berufsleben einsteige, habe im Vergleich zu denen, die mit 16 beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten, „etwas zu wenig“ gearbeitet.
Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und eine höhere Lebenserwartung haben, erhalten oft länger eine höhere Rente. Für Arbeitnehmer in körperlich belastenden Berufen könnte das neue Renteneintrittsalter jedoch unerreichbar sein. Die Kommission schlägt daher die Einführung einer „individuellen Gesundheitsbewertung“ vor, um in solchen Fällen einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen.
Die Bundesregierung bereitet nun die Übernahme dieser Änderungen vor. Die Arbeitnehmer müssen künftig länger arbeiten, wobei es für Beschäftigte in körperlich anstrengenden Tätigkeiten Sonderregelungen geben soll. Die Vorschläge markieren einen tiefgreifenden Wandel im deutschen Rentensystem, der sich auf kommende Generationen von Rentnern auswirken wird.
