31 March 2026, 04:11

Oberasbach erhöht Grundsteuer: Was Hausbesitzer 2026 erwartet

Eine belebte Stadtstraße mit Fahrzeugen, einem Fußweg, Strommasten, Gebäuden, Bäumen und einem bewölkten Himmel, mit einem Gebäude mit der Aufschrift "Capas Public Market" im Vordergrund.

Oberasbach erhöht Grundsteuer: Was Hausbesitzer 2026 erwartet

Grundbesitzer in Oberasbach müssen bald höhere Steuern zahlen, nachdem der Gemeinderat eine Erhöhung des Grundsteuer-B-Satzes beschlossen hat. Die Neuregelung sieht eine Bewertungszahl von 690 Punkten vor, die alle bebauten und bebaubaren Grundstücke in der Stadt betrifft. Laut Verwaltung ist der Schritt notwendig, um die Finanzen nach monatelangen Haushaltsstreitigkeiten zu stabilisieren.

Die Steuererhöhung ist Teil eines umfassenderen Plans, um den Haushalt Oberasbachs für 2026 auszugleichen. Ohne sie hätte die Verwaltung vor Warnungen gestanden, zentrale Projekte wie den Ausbau der Pestalozzi-Schule einzufrieren. Bereits zuvor waren an anderer Stelle Kürzungen vorgenommen worden, etwa bei den Sanierungsplänen für die Jahnhalle-Turnhalle.

Bisher lag der Steuersatz in Oberasbach unter dem vergleichbarer bayerischer Kommunen. Die Gemeinde Stein, die eine ähnliche Größe aufweist, hatte ihren Grundsteuer-B-Satz Anfang 2025 auf 765 Prozent festgesetzt. Der Gemeinderat betonte, dass weitere Verzögerungen bei der Haushaltsverabschiedung die finanzielle Belastung der Stadt verschärft hätten.

Die Anhebung folgt auf gescheiterte Versuche, den Verwaltungshaushalt auf anderem Wege auszugleichen. In der Folge musste Oberasbach auf Rücklagen zurückgreifen und Investitionskredite aufnehmen. Landesmittel aus München kamen nicht infrage, da die Stadt die Förderkriterien nicht erfüllte.

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleiben von der neuen Regelung unberührt. Mit der Entscheidung will der Gemeinderat tiefgreifendere Kürzungen bei öffentlichen Leistungen vermeiden und gleichzeitig die Finanzierung notwendiger Infrastruktur sichern.

Der neue Grundsteuer-B-Satz von 690 Punkten tritt 2026 in Kraft. Grundstückseigentümer mit bebauten oder bebaubaren Grundstücken müssen mit höheren Abgaben rechnen, während Acker- und Waldflächen ausgenommen bleiben. Die Änderung soll die Finanzierung laufender Projekte absichern und weitere Haushaltslücken verhindern.

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