17 June 2026, 19:21

Neue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni vorgeschrieben

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht für Online-Händler: Stornierungsbutton ab 19. Juni vorgeschrieben

Ab dem 19. Juni gilt eine neue Regelung für Online-Händler und Dienstleister in Deutschland: Sie müssen auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern soll.

Ab diesem Datum sind alle Unternehmen, die in Deutschland Waren, Online-Dienste oder Finanzprodukte anbieten, verpflichtet, den Button einzubinden. Er muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“. Zudem darf der Stornierungsprozess nicht komplizierter sein als die ursprüngliche Vertragsunterzeichnung.

Verbraucher müssen dabei nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse angeben. Nach dem Klick auf den Button erhalten sie umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail. Der neue Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Lieferdatum gilt.

Die Pflicht betrifft alle Online-Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor sie dort in Kraft tritt. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ziel der Regelung ist es, Kündigungen für Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie ist in einigen Mitgliedstaaten noch nicht in Kraft getreten.

Quelle