Historisches Urteil: KI-Modelle dürfen geschützte Werke nicht ohne Lizenz nutzen
Miroslav HofmannHistorisches Urteil: KI-Modelle dürfen geschützte Werke nicht ohne Lizenz nutzen
Ein Münchner Gericht hat in einem richtungsweisenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI entschieden – angestrengt von der GEMA, der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Das Urteil besagt, dass KI-Modelle geschützte Werke nicht ohne Erlaubnis nutzen dürfen – selbst wenn sie behaupten, Daten lediglich als statistische Muster zu verarbeiten. Die Entscheidung könnte künftig grundlegend verändern, wie KI-Unternehmen mit Trainingsdaten umgehen.
Der Fall begann, als die GEMA OpenAI verklagte, weil das Unternehmen neun Liedtexte ohne Zahlung von Lizenzgebühren für das KI-Training genutzt hatte. OpenAI hatte argumentiert, seine Systeme würden Texte weder speichern noch auswendig lernen, sondern Antworten eigenständig generieren. Das Landgericht München wies diese Verteidigung im November 2025 zurück und stellte fest, dass OpenAI als Vervielfältiger urheberrechtlich geschützten Materials agiere und Rechteinhaber entschädigen müsse.
Das Urteil stärkt die langjährige Forderung der GEMA nach fairer Vergütung durch Technologiekonzerne. Bereits 2010 hatte der Musiker Sven Regener Internetgiganten – insbesondere YouTube – kritisiert, weil sie von der Arbeit von Künstlern profitierten, ohne angemessen zu zahlen. Nun unterstreicht das Gericht, dass der Urheberrechtsschutz auch im digitalen Zeitalter Bestand hat.
Über OpenAI hinaus ermutigt das Urteil andere Verwertungsgesellschaften, ähnliche Klagen einzureichen. Zudem deutet es darauf hin, dass KI-Anbieter künftig Lizenzen für Trainingsdaten erwerben müssen. OpenAI behält das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Entscheidung zwingt KI-Unternehmen, ihre Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu überdenken. Der Sieg der GEMA festigt das Prinzip, dass Schöpfer auch bei der KI-Entwicklung für ihre Arbeit bezahlt werden müssen. Das Urteil könnte nun weitere rechtliche Auseinandersetzungen mit Tech-Konzernen in ganz Europa auslösen.






