08 June 2026, 20:10

Gericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen angeblicher Parkinson-Imitationen

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen angeblicher Parkinson-Imitationen

Ein Gericht in Rostock hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über angebliche Spottattacken während einer Parlamentssitzung gegen die Linke entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, wonach zwei AfD-Politiker die Parkinson-Symptome des Linken-Landtagsabgeordneten Dirk Bruhn nachgeahmt haben sollen. Dreizehn AfD-Mitglieder hatten rechtliche Schritte eingeleitet, um Teile einer von der Linkspartei veröffentlichten Pressemitteilung zu unterbinden.

Der Konflikt begann im April 2025, als Bruhn AfD-Politikern vorwarf, in der Bürgerschaft seine Krankheitssymptome imitiert zu haben. Die Linke griff die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung auf. Das Landgericht Rostock wies Teile des AfD-Antrags zunächst zurück, doch das Oberlandesgericht verbot nun zwei Linken-Kreisverbänden, Passagen der Erklärung erneut zu verbreiten.

Die Richter urteilten, die Linkspartei habe ihre Behauptungen nicht ausreichend belegt. Mangels Zeugen kamen sie zu dem Schluss, dass die Vorwürfe weitgehend haltlos seien. Zwar räumten sie ein, dass Politiker einer erhöhten öffentlichen Kontrolle unterlägen, betonten jedoch, dass persönliche Angriffe nicht hinnehmbar seien.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Der Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen. Das Gericht stellte fest, dass die AfD-Politiker durch die umstrittenen Äußerungen in ihren Persönlichkeitsrechten rechtswidrig verletzt worden seien.

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Mit dem Beschluss wird der Linkspartei untersagt, die Vorwürfe aus der Pressemitteilung zu wiederholen. Das Urteil setzt zudem einen Präzedenzfall für die Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen. Dreizehn AfD-Abgeordnete hatten den Prozess vorangetrieben und argumentiert, ihr Ruf sei durch die unbelegten Anschuldigungen beschädigt worden.

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