Gericht stoppt irreführende Werbung für E-Zigaretten bei Discount-Kette
Stjepan StaudeGericht verbietet Discounter-Werbung für E-Zigaretten - Gericht stoppt irreführende Werbung für E-Zigaretten bei Discount-Kette
Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette untersagt, in ihren Online-Werbeanzeigen bestimmte werbliche Formulierungen für E-Zigaretten zu verwenden. Das Urteil folgt auf eine Klage einer Nichtraucher-Initiative, die argumentierte, die Marketingstrategie verharmlose die Risiken des Dampfens. Die Entscheidung setzt nun klarere Grenzen dafür, wie solche Produkte im Land beworben werden dürfen.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit von der Organisation Pro Rauchfrei, die gegen die Werbeaussagen des Händlers vorging. Die Initiative warf dem Unternehmen vor, das Dampfen als harmlos und attraktiv darzustellen – insbesondere für jüngere Zielgruppen. Das Oberlandesgericht Bamberg gab der Klage statt und erließ im Januar eine einstweilige Verfügung, die inzwischen in Kraft getreten ist.
Das Gericht untersagte konkret Formulierungen wie "Entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen" sowie Hinweise auf eine "große Auswahl an Geschmacksrichtungen". Auch Aussagen, die E-Zigaretten als "für alle Zielgruppen geeignet – von Dampf-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern" bewarben, wurden verboten. Laut Urteil suggeriere bereits das Wort "geeignet", dass das Produkt weniger riskant sei, als es tatsächlich ist.
Die deutsche Entscheidung fällt in eine Zeit, in der andere europäische Länder die Regulierung von Vaping-Produkten verschärfen. Die Niederlande und Dänemark haben aromatisierte Nikotinprodukte verboten, um die Gesundheit junger Menschen zu schützen. Frankreich ist noch einen Schritt weitergegangen und hat Einweg-E-Zigaretten komplett verboten – aus Sorge um gesundheitliche Risiken, Umweltschäden und Brandgefahren. Vergleichbare gerichtliche Urteile zu Werbeaussagen für E-Zigaretten in Online-Anzeigen sind aus diesen Ländern jedoch bisher nicht bekannt.
Das Urteil verhindert, dass die Supermarktkette die beanstandeten Formulierungen in künftigen Werbekampagnen verwendet. Gleichzeitig unterstreicht es die strengeren Vorgaben für die Vermarktung von E-Zigaretten in Deutschland. Der Fall könnte ähnliche Klagen in ganz Europa beeinflussen, während Behörden verstärkt gegen das Dampfen unter Jugendlichen vorgehen.
BGH Extends Youth Protection to E-Cigarette Tanks
The German Federal Court of Justice (BGH) has confirmed youth protection rules now apply to empty e-cigarette replacement tanks. Key developments include:
- March 11, 2026 ruling bans sales of empty tanks to minors, aligning with the Oberlandesgericht Bamberg's February 2026 advertising ban.
- Retailers must now verify buyers' ages for all vaping components, not just filled devices.
- The decision reinforces Germany's regulatory trend, following the EU's 2024 Tobacco Products Directive and France's 2025 disposable vape ban.






