Gericht stoppt Böhmermanns Russland-Vorwürfe gegen Arne Schönbohm
Alexander TextorGericht stoppt Böhmermanns Russland-Vorwürfe gegen Arne Schönbohm
Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem von Arne Schönbohm angestrengten Verleumdungsverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann entschieden. Das Urteil untersagt Böhmermann, weiterhin zu behaupten, Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Äußerungen Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzten und keine faktische Grundlage hätten.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein Beitrag in einer Sendung, in dem Böhmermann Andeutungen über Schönbohms angebliche Kontakte zu russischen Geheimdiensten machte. Seine Anwälte argumentierten, es handele sich um Satire, doch das Gericht wies diese Verteidigung zurück. Es betonte, dass selbst satirische Aussagen eine tatsächliche Basis benötigten, um Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.
Zudem bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz, wonach der Beitrag deutlich den Eindruck erweckte, Schönbohm stehe mit ausländischen Geheimdiensten in Verbindung. Schönbohms Anwalt hatte zunächst eine falsche Darstellung verstärkt, was die Forderung nach finanzieller Entschädigung schwächte. Dennoch verlangte Schönbohm mindestens 100.000 Euro Schadensersatz mit der Begründung, der Beitrag habe die nationale Sicherheit und das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit untergraben.
Die Richter lehnten die Schadensersatzforderung ab und verpflichteten Schönbohm, über 60.000 Euro an Prozesskosten zu tragen. Der beteiligte Sender ZDF bedauerte das Urteil, betonte jedoch, die Sendung habe nicht den Eindruck erwecken sollen, Schönbohm stehe mit ausländischen Geheimdiensten in Verbindung.
Das Urteil verbietet Böhmermann, die Behauptung über Schönbohms angebliche Verbindungen zu wiederholen. Eine Entschädigung erhält Schönbohm nicht, und die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit faktischer Richtigkeit – selbst in der Satire. Der Fall endet mit finanziellen und reputativen Konsequenzen für beide Seiten.






