Firma im Landkreis Cham wegen Scheinselbstständigkeit verurteilt
Ein Unternehmen im Landkreis Cham ist schuldig gesprochen worden, Mitarbeiter fälschlicherweise als Selbstständige geführt zu haben. Die Ermittlungen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg eingeleitet. Nach einem Gerichtsurteil drohen dem Firmeninhaber nun erhebliche Strafen.
Zwischen 2016 und 2021 hatte das Unternehmen drei Monteure als freie Auftragnehmer behandelt – tatsächlich arbeiteten sie jedoch unter denselben Bedingungen wie fest angestellte Mitarbeiter. Durch diese falsche Einstufung umging das Unternehmen die Meldung von Löhnen in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg warf dem Inhaber vor, Löhne vorenthalten und Gelder veruntreut zu haben. Da die Einkünfte der Arbeiter nicht deklariert wurden, hinterzog das Unternehmen Sozialabgaben in Höhe von rund 165.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 51.150 Euro. Zudem ordnete das Gericht die Nachzahlung säumiger Sozialversicherungsbeiträge an. Der Beschuldigte muss außerdem die Prozesskosten tragen.
Das Urteil unterstreicht die Schwere von Scheinselbstständigkeit, um finanzielle Verpflichtungen zu umgehen. Der Firmeninhaber muss nun Strafe, Nachzahlungen und Verfahrenskosten begleichen. Die Behörden beobachten solche Fälle weiterhin genau, um künftige Verstöße zu verhindern.






