Festnahme am Nürnberger Hauptbahnhof: 23-Jährige muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Alexander TextorFestnahme am Nürnberger Hauptbahnhof: 23-Jährige muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Eine 23-jährige Rumänin wurde am Nürnberger Hauptbahnhof von der Bundespolizei festgenommen. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Münchner Behörden vor, da sie eine Geldstrafe in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Diebstahls nicht beglichen hatte. Ihre Festnahme erfolgte nach einem gerichtlich angeordneten 45-tägigen Ersatzfreiheitsentzug, der anstelle der unbezahlten Strafe verhängt worden war.
Ursprünglich war die Frau vom Münchner Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls verurteilt worden. Statt die Geldstrafe zu zahlen, musste sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Das Gericht hatte entschieden, dass sie 45 Tage in Haft verbringen muss, falls die Strafe nicht beglichen werde.
Bundesbeamte nahmen sie während einer routinemäßigen Kontrolle am Nürnberger Hauptbahnhof fest. Die Verhaftung erfolgte nach Überprüfung ihrer Identität und des bestehenden Haftbefehls. Weitere Details zum Diebstahl oder zur Höhe der ursprünglichen Geldstrafe wurden nicht bekannt gegeben.
Die Frau wird nun die vom Münchner Gericht verhängte 45-tägige Haftstrafe antreten. Ihr Fall verdeutlicht die Durchsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen bei unbezahlten Geldbußen in Deutschland. Die Behörden haben keine weiteren Statistiken zu ähnlichen Festnahmen in den letzten Monaten veröffentlicht.






