18 June 2026, 02:09

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder einigen sich: 'Weg zur Senkung der Lohnkosten ist klar'

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum FLAF sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder haben sich auf einen Plan geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt monatelangen Verhandlungen darüber, wie die daraus entstehende Finanzlücke geschlossen werden soll. Beide Seiten haben nun ihre jeweiligen Beiträge zur Deckung des Fehlbetrags dargelegt.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf massiven Widerstand der Länder, was zu weiteren Gesprächen führte.

Die finale Vereinbarung umfasst ein Finanzvolumen von 600 Millionen Euro, wobei die Länder ein Drittel des verbleibenden Fehlbetrags von 200 Millionen Euro übernehmen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die Lücke unter diesen Bedingungen geschlossen worden sei. Der Beitrag der Länder ist auf das Jahr 2028 begrenzt und wird in den Verhandlungen über den neuen Länderfinanzausgleich ab 2029 neu bewertet.

Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Auch SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer bestätigte, dass Länder und Gemeinden sich an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden. Das Paket beinhaltet zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“, die die Länder von der Bundesregierung gefordert hatten.

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Die Vereinbarung schafft einen klaren finanziellen Rahmen für die Senkung der FLAF-Beiträge. Die Länder werden bis 2028 einen festen Anteil leisten, während künftige Anpassungen an die anstehenden Finanzverhandlungen geknüpft sind. Damit ist sichergestellt, dass die geplante Entlastung bei den Lohnnebenkosten wie vorgesehen umgesetzt werden kann.

Quelle