Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Roger AdolphDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist zur Einführung neuer Lohntransparenzregeln verpasst. Die Vorschriften, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede bekämpfen sollen, hätten bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Doch auch am Montag, den 10. Juni 2024, verstößt das Land weiterhin gegen die EU-Gesetzgebung.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz zielt darauf ab, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Nach den neuen Regeln können Beschäftigte künftig Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern. Arbeitgeber müssen zudem in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren früheren Einkünften fragen.
Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern werden regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede berichten müssen. Die durchschnittliche Lohnlücke in der EU liegt derzeit bei 11,1 Prozent, doch in Deutschland verdienen Frauen laut Eurostat-Zahlen von 2024 im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer.
Eigentlich hätte Deutschland die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen, plant dies nun aber erst für Anfang 2027. Durch die Verzögerung setzt sich das Land möglichen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission aus.
Die Europäische Kommission könnte nun rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten, weil das Land die Frist nicht eingehalten hat. Sobald die neuen Gesetze in Kraft treten, müssen Unternehmen Gehaltsdaten veröffentlichen und dürfen in Bewerbungsgesprächen keine Fragen zur Gehaltshistorie mehr stellen. Die Regelungen sollen die Lohnungleichheit in der gesamten EU verringern.






