Bundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – doch sie gilt noch nicht
Roger AdolphBundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – doch sie gilt noch nicht
Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag eine Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Die Änderungen sind jedoch noch nicht in Kraft getreten, sodass vorerst die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Die Behörden bestätigten, dass bis auf Weiteres die bestehenden Vorschriften anzuwenden sind.
Die Anfang dieses Jahres beschlossene Reform muss zunächst das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann. Bis dahin werden keine Anpassungen bei den Einbürgerungsverfahren vorgenommen. Die für die Bearbeitung von Anträgen zuständigen Stellen haben mitgeteilt, dass sie die geplanten Neuerungen noch nicht umsetzen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf seiner offiziellen Website Details zu den bevorstehenden Änderungen veröffentlicht. Wer sich indessen über die aktuellen Einbürgerungsregeln informieren möchte, findet weiterhin entsprechende Hinweise auf der Seite des Landkreises Fürth unter dem Abschnitt "Staatsangehörigkeit".
Die Reform bleibt bis zu ihrem offiziellen Inkrafttreten ausstehend. Bis dahin werden alle Einbürgerungsanträge und -verfahren nach dem bisherigen rechtlichen Rahmen abgewickelt. Sobald das neue Gesetz verabschiedet ist, werden aktuelle Informationen bereitgestellt.






