Bundesregierung setzt auf GAK statt neues Tierschutz-Förderprogramm für Landwirt:innen
Miroslav HofmannBundesregierung setzt auf GAK statt neues Tierschutz-Förderprogramm für Landwirt:innen
Die Bundesregierung hat ein neues bundesweites Förderprogramm für Tierhaltungsbetriebe mit höheren Tierschutzstandards ausgeschlossen. Stattdessen sollen die Mittel ab September über die bestehende Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) fließen. Die Entscheidung folgt auf Kritik an früheren Haushaltskürzungen und die anhaltende Debatte über finanzielle Unterstützung für Landwirt:innen.
Ein Sprecher des zuständigen Ministeriums bestätigte, dass keine zusätzlichen Gelder für ein eigenständiges Bundesprogramm zur Verfügung stehen. Jede neue Initiative müsste zunächst vom Bundestag beschlossen, finanziell abgesichert und durch Anpassungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz untermauert werden. Die GAK wird nun die Verteilung von 150 Millionen Euro für Tierschutzmaßnahmen in der Nutztierhaltung übernehmen.
Dem Haushaltsausschuss wurde zugesichert, vor Entscheidungen der Bund-Länder-Planungsausschusses (Planak) konsultiert zu werden. Damit soll die Abstimmung bei der Mittelvergabe verbessert werden. Unklar bleibt jedoch, wie viele Bundesländer bereits eigene Förderprogramme im Rahmen der GAK aufgelegt haben.
Die politischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Leon Eckert, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnete die früheren Kürzungen von 150 Millionen Euro bei der GAK als "einen Fehler, der sich nicht wiederholen darf". Die aktuelle Lösung der Regierung kritisierte er als unzureichend. Oliver Vogt (CDU) wies Eckerts Vorwürfe zurück und dankte Alois Rainer für die Klärung der GAK-Rahmenbedingungen. Vogt betonte zudem, dass die GAK eine bessere Bündelung von Bundes- und Landesmitteln ermögliche und so begrenzte Gelder effizienter eingesetzt werden könnten.
Ab September fließen 150 Millionen Euro über die GAK an Betriebe, die höhere Tierschutzstandards erfüllen. Die Bundesregierung stellte klar, dass kein separates Bundesprogramm geplant ist. Künftige Änderungen hinge dagegen von gesetzlichen Anpassungen, finanziellen Freigaben und laufenden Reformen ab.






