Bundespolizei beschlagnahmt Hitler-Feuerzeug an deutscher Grenze
Alexander TextorBundespolizei beschlagnahmt Hitler-Feuerzeug an deutscher Grenze
Bundespolizisten beschlagnahmten bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle ein Feuerzeug mit einem Abbild Adolf Hitlers von einem italienischen Autofahrer. Der Vorfall ereignete sich am Montag, dem 23. März, in der Nähe von Mittenwald im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München. Die Beamten entdeckten den Gegenstand während der Kontrolle des Fahrzeugs des Mannes.
Der 25-jährige Italiener zeigte seinen Ausweis problemlos vor. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Beamten in einem Fach neben dem Lenkrad ein kleines Feuerzeug, auf dem deutlich ein gedrucktes Bild Adolf Hitlers inklusive seiner Unterschrift zu sehen war.
Der Mann gab zu, das Feuerzeug regelmäßig zu benutzen. Die Behörden beschlagnahmten es umgehend und erstatteten Strafanzeige gegen ihn. Die Anklage stützt sich auf den Verdacht des Einführens oder Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, was nach Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar ist.
Nach der Beschlagnahmung durfte der Fahrer seine Reise fortsetzen, das Feuerzeug behalten durfte er jedoch nicht. In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte ähnliche Fälle unterschiedlich bewertet. Meist kommt es zu einer Anklage, wenn der Verdacht besteht, dass die verbotenen Symbole gezielt zur Förderung oder Unterstützung solcher Organisationen eingesetzt werden. Der bloße Privatbesitz – ohne öffentliche Zurschaustellung oder Verbreitung – führte in manchen Fällen zu Freisprüchen oder milderen Strafen, abhängig von den Umständen und der zuständigen Gerichtsbarkeit.
Der Fall wird nun durch das Justizsystem weiterverfolgt, wo die Staatsanwaltschaft entscheiden wird, ob formelle Anklage erhoben wird. Das beschlagnahmte Feuerzeug bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Deutsche Gesetze regeln die Verbreitung oder das Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Gruppen streng.






