28 March 2026, 20:14

BGH-Urteil revolutioniert Haftung bei mangelhaften Landwirtschaftssilos

Nahaufnahme einer verwitterten Straße mit tiefen, breiten Rissen und einer rauen, unebenen Oberfläche.

BGH-Urteil revolutioniert Haftung bei mangelhaften Landwirtschaftssilos

Ein langjähriger Rechtsstreit um einen mangelhaften Landwirtschaftssilo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach der Fertigstellung des Bauwerks im Jahr 2010 Risse und unebene Oberflächen entdeckte. Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen fällte der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. November 2025 ein Grundsatzurteil, das die Verantwortung von Baufirmen bei Mängelfällen klärt.

Der Landwirt hatte im September 2010 bei einer Baufirma einen Befahrsilo in Auftrag gegeben. Bereits nach wenigen Jahren zeigten sich sichtbare Risse und Unebenheiten an der Konstruktion. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

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2015 reichte er schließlich Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die notwendigen Reparaturarbeiten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst recht und verurteilte die Firma zur Übernahme der vollen Reparaturkosten. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse sich an den Kosten beteiligen, da der Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.

Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung nun im endgültigen Urteil auf. Er entschied, dass die Baufirma die Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig vom Alter des Silos oder späterer Abnutzung. Das Gericht stufte den Anspruch als modifizierten Erfüllungsanspruch und nicht als Schadensersatz ein, weshalb keine Abzüge für "neu für alt" vorgenommen werden dürfen.

Das Urteil steht im Einklang mit aktuellen Entwicklungen in der deutschen Rechtsprechung. Gerichte, darunter der BGH, stellen Bauunternehmer zunehmend in die Pflicht, auch Jahre nach der Fertigstellung auftretende Mängel zu beheben – sofern diese bei der Abnahme nicht erkennbar waren.

Die Entscheidung setzt einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit strukturellen Baumängeln. Handwerker und Baufirmen müssen künftig säumtige Arbeiten vollständig nachbessern, selbst wenn die Probleme erst lange nach der Fertigstellung auftreten. Zudem bestätigt das Urteil, dass Landwirte und Eigentümer nicht für den Zeitablauf bestraft werden dürfen, wenn die Mängel nicht in ihrer Verantwortung lagen.

Quelle