Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Klage gegen Touristenabgaben-Verbot ab

München: Anlauf gegen Bettage-Sperre scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Klage gegen Touristenabgaben-Verbot ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das landesweite Verbot von Touristenabgaben abgewiesen. München und zwei weitere bayerische Städte hatten argumentiert, dass die Regelung ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig einschränke. Das Gericht urteilte, dass das Verbot nicht gegen die kommunale Selbstverwaltung verstoße.
München sowie zwei weitere bayerische Städte hatten geklagt, um das bayernweite Verbot von Tourismusabgaben aufzuheben. Sie behaupteten, die Maßnahme blockiere eine mögliche Einnahmequelle, die die örtliche Bevölkerung nicht belasten würde. Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf und betonte, dass Kommunen die Freiheit haben sollten, Dienstleistungen durch Beiträge von Besuchern zu finanzieren.
Die Ablehnung der Klage steht im Einklang mit Bedenken des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Die Vereinigung hatte gewarnt, dass eine Touristensteuer Besucher abschrecken und der lokalen Wirtschaft schaden könnte. Gleichzeitig erheben einige deutsche Urlaubsorte, wie etwa Fehmarn in Schleswig-Holstein, bereits eine ähnliche Abgabe, die sogenannte Kurabgabe, um touristische Infrastruktur zu finanzieren.
Mit der abschließenden Entscheidung bleibt den bayerischen Städten die Einführung von Touristensteuern weiterhin verwehrt. Das Urteil bewahrt den Status quo für Unternehmen, lässt Kommunen aber ohne eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit zurück. Die Debatte über lokale Finanzhoheit und Tourismuspolitik dürfte damit weitergehen.

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