24 May 2026, 14:20

Autor kämpft gegen Paragraf 188: Wie ein alter Tweet zu 90 Tagessätzen führte

Beleidigungen gegen Politiker

Autor kämpft gegen Paragraf 188: Wie ein alter Tweet zu 90 Tagessätzen führte

Ein Autor hat sich gegen den umstrittenen Paragrafen 188 des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesprochen, nachdem er wegen eines vier Jahre alten Tweets angeklagt wurde. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Beitrag, in dem der CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde – ein Post, der zunächst unbeachtet blieb, später aber zu einem Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen führte. Der Autor warnt, das Gesetz berge die Gefahr eines zweiklassigen Rechtssystems, in dem normale Bürger nicht über die Mittel verfügten, sich zu verteidigen.

Der Streit begann 2019, als der Autor Amthor in einem Tweet beleidigte. Jahre lang blieb der Beitrag unbemerkt, bis die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nach Paragraf 188 erhob – einer Regelung, die schärfere Strafen für Beleidigungen gegen Politiker vorsieht. Der Staat argumentierte, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, woraufhin der Strafbefehl erging – eine Praxis, die in über der Hälfte aller deutschen Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung endet.

Ein weiterer Fall, in dem der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete, wurde ohne Anklage eingestellt. Doch der Tweet über Amthor führte zu einer Verurteilung, die nur durch fristgerechten Widerspruch innerhalb von zwei Wochen abgewendet werden konnte. Ohne rechtliche Schritte hätte der Strafbefehl zu hohen Geldstrafen und einem Eintrag ins Strafregister geführt.

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Obwohl das Verfahren schließlich zugunsten des Autors ausging, wies dieser auf das grundsätzliche Problem hin: Die meisten Menschen verfügten weder über die finanziellen Mittel noch über das juristische Wissen, um gegen solche Bescheide vorzugehen. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte Paragraf 188 und argumentierte, die Vorschrift könnte Hass auf Politiker eher verschärfen als eindämmen.

Der Fall hat die Debatte neu entfacht, ob Paragraf 188 reformiert oder ganz abgeschafft werden sollte. Kritiker monieren, das Gesetz treffe vor allem juristische Laien unverhältnismäßig hart, während es echte Hassrede nicht wirksam bekämpfe. Bis auf Weiteres bleibt die Regelung jedoch in Kraft – und setzt Tausende dem Risiko aus, ohne je vor einem Richter zu stehen, mit Strafen und Verurteilungen konfrontiert zu werden.

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